Anzeige eines Osterfeuers


Leistungsbeschreibung


Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.

Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Organisation, eine Glaubensgemeinschaft oder auch andere, größeren Gemeinschaften im Rahmen der Brauchtumspflege das Osterfeuer ausrichtet und das Feuer als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Ablauf der Osterfeueranzeige online

Bitte klicken Sie rechts auf den Button "Anzeige eines Osterfeuers", um ein Osterfeuer anzuzeigen.

Nach der Anzeige eines Osterfeuers erhalten Sie im Regelfall keine weitere Nachricht oder Rückmeldung von der Samtgemeinde, da Sie das Osterfeuer nur anzeigen, aber nicht genehmigen lassen, müssen. Nur dann, wenn Ihre Osterfeueranzeige fehlerhaft bzw. unzulässig ist oder Rückfragen zu Ihrer Online-Anzeige entstehen, werden Sie entsprechend kontaktiert.

Osterfeuer dürfen im Jahr 2024 ausschließlich in der Zeit vom 30.03.2024 bis zum 01.04.2024 abgebrannt werden.

Voraussetzungen


Die Samtgemeinde Neuenkirchen ist für Sie zuständig, wenn Sie auf dem Gebiet der Samtgemeinde Neuenkirchen und ihrer Mitgliedsgemeinden (Merzen, Neuenkirchen, Voltlage) ein Osterfeuer veranstalten wollen.

Welche Gebühren fallen an?


Osterfeueranzeigen sind gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?


Osterfeuer sind spätestens bis Sonntag, 24.03.2024, bei der Samtgemeinde Neuenkirchen schriftlich anzuzeigen. 

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Herr Kempe