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Meldung Eichenprozessionsspinner


Leistungsbeschreibung

Information zum Auftreten von Raupen des Eichenprozessionsspinners

Ab Anfang Mai bis in den August hinein, ist erneut im gesamten Gebiet der Samtgemeinde Neuenkirchen mit dem Auftreten von Raupen bzw. Raupennestern des Eichenprozessionsspinners (EPS) zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eichen im Gebiet der Samtgemeinde Neuenkirchen befallen sein wird. Um Raupen oder Raupennester des Eichenprozessionsspinners an Bäumen in der Samtgemeinde Neuenkirchen zu melden, nutzen Sie ab sofort bitte dieses Onlineformular.

Hinweis:
Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Samtgemeinde Neuenkirchen beauftragt im Falle eines im gemeindlichen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma.