Antrag auf Zahlung eines Zuschusses für einen Tablet-Computer


Leistungsbeschreibung


Die Samtgemeinde Neuenkirchen unterstützt seine Schulen kontinuierlich auf dem Weg des Ausbaus und der Stärkung der digitalen Bildung. Ziel ist es, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten. Unabhängig, ob ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht.

 

Die Förderung richtet sich grundsätzlich an die Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schüler der Goode-Weg-Schule Neuenkirchen (Jahrgangsstufe 7)

 

Die Samtgemeinde Neuenkirchen beteiligt sich einmalig - während des gesamten Schulbesuches - mit maximal 100,00 € an den nicht durch anderweitige Zuschüsse (z.B. vom Land Niedersachsen) und Leistungen gedeckten Kosten für das 1. beschulte Kind.

Der Zuschuss der Samtgemeinde wird auf Antrag an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt.

 

Anträge auf die Gewährung und Auszahlung eines Zuschusses nach dieser Richtlinie sind bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung des Musters (Anlage 1) zu stellen. Der Antrag ist bis zum 30.09. eines Jahres zu stellen.

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Frau Joseph
  • Sachbearbeiter/in Frau Mai