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Anmeldung zur Ferienbetreuung


Leistungsbeschreibung

Betreuung der Grundschulkinder in den Schulferien 2025

Das Familienservicebüro organisiert eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder in der Samtgemeinde Neuenkirchen.  Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gleich zu Jahresbeginn zu planen, können Sie Ihr Kind/Ihre Kinder jetzt schon anmelden! Während der Ferienbetreuung bieten geschulte pädagogische MitarbeiterInnen Ihren Kindern ein abwechslungsreiches Programm mit Kreativangeboten und kleinen Ausflügen an.

Die Betreuung wird von Montag bis Freitag an einem zur Verfügung stehenden Grundschulstandort in der Samtgemeinde Neuenkirchen angeboten.

Es stehen alternativ zwei Kernbetreuungszeiten zur Auswahl und die Ferienbetreuung kann nur wochenweise gebucht werden:

Osterferien

  1. Woche vom 07.04.2025 bis zum 11.04.2025 (7:30 - 13:00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr) Grundschule Neuenkirchen
  2. Woche vom 14.04.2025 bis zum 17.04.2025 (7:30 - 13:00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr) Grundschule Neuenkirchen

 

Sommerferien

  1. Woche vom 03.07.2025 bis zum 04.07.2025 (7:30 - 13:00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr) Grundschule Neuenkirchen
  2. Woche vom 07.07.2025 bis zum 11.07.2025 (7:30 - 13:00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr) Grundschule Neuenkirchen
  3. Woche vom 14.07.2025 bis zum 18.07.2025 (7:30 - 13:00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr) Grundschule Neuenkirchen
  4. Woche vom 04.08.2025 bis zum 08.08.2025 (7:30 - 13:00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr) Grundschule Neuenkirchen
  5. Woche vom 11.08.2025 bis zum 13.08.2025 (7:30 - 13:00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr) Grundschule Neuenkirchen

 

Herbstferien

  1. Woche vom 13.10.2025 bis zum 17.10.2025 (7:30 - 13:00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr) Grundschule Neuenkirchen
  2. Woche vom 20.10.2025 bis zum 24.10.2025 (7:30 - 13:00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr) Grundschule Neuenkirchen

 

Die Anmeldung sollte mindestens sechs Wochen vor Beginn des Betreuungszeitraumes erfolgen.
Abmeldungen sind nur schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes möglich.

Kostenbeitrag

Die Samtgemeinde Neuenkirchen erhebt für die Ferienbetreuung eine Benutzungsgebühr. Sie beträgt je Schulkind und Wochen für

 

07:30 Uhr bis 13:00 Uhr

07:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Das 1. betreute Kind

          37,50 €

         51,10 €

Für ein zweites zeitgleich betreutes Kind

          25,00 €

         34,00 €

Für ein drittes zeitgleich betreutes Kind

          15,00 €

         20,00 €

Ab dem vierten zeitgleich betreuten Kind wird kein weiterer zusätzlicher Betrag erhoben.

Die Zahlungen der Gebühr ist im Voraus, bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Betreuungszeitraumes an die Samtgemeindekasse zu entrichten.

Die Kosten für das Mittagessen sind nicht in der Benutzungsgebühr enthalten und werden von der Samtgemeinde Neuenkirchen in Rechnung gestellt.

Die Heilpädagogische Hilfe Bersenbrück liefert das Mittagessen. Ein Essen kostet 4,40 €

Mit der Anmeldung erkennen die Eltern bzw. Sorgerechtsberechtigten die Ferienbetreuungssatzung und die darin enthaltenen Entgelte an.