Leistungsbeschreibung


Betreuung der Grundschulkinder in den Schulferien 2024

Das Familienservicebüro organisiert eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder in der Samtgemeinde Neuenkirchen.  Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gleich zu Jahresbeginn zu planen, können Sie Ihr Kind/Ihre Kinder jetzt schon anmelden! Während der Ferienbetreuung bieten geschulte pädagogische MitarbeiterInnen Ihren Kindern ein abwechslungsreiches Programm mit Kreativangeboten und kleinen Ausflügen an.

Die Betreuung wird von Montag bis Freitag an einem zur Verfügung stehenden Grundschulstandort in der Samtgemeinde Neuenkirchen angeboten.

Es stehen alternativ zwei Kernbetreuungszeiten zur Auswahl und die Ferienbetreuung kann nur wochenweise gebucht werden:

Osterferien

  1. Woche vom 18.03.2024 bis zum 22.03.2024 (7.30 - 13.00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr)
  2. Woche vom 25.03.2024 bis zum 28.03.2024 (7.30 - 13.00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr)

 

Sommerferien

  1. Woche vom 24.06.2024 bis zum 28.06.2024 (7.30 - 13.00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr)
  2. Woche vom 01.07.2024 bis zum 05.07.2024 (7.30 - 13.00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr)
  3. Woche vom 22.07.2024 bis zum 26.07.2024 (7.30 - 13.00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr)
  4. Woche vom 29.07.2024 bis zum 03.08.2024 (7.30 - 13.00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr)

 

Herbstferien

  1. Woche vom 07.10.2024 bis zum 11.10.2024 (7.30 - 13.00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr)
  2. Woche vom 14.10.2024 bis zum 18.10.2024 (7.30 - 13.00 Uhr oder 7:30 - 15:00 Uhr)

 

Die Anmeldung sollte mindestens sechs Wochen vor Beginn des Betreuungszeitraumes erfolgen.
Abmeldungen sind nur schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes möglich.

Kostenbeitrag

Die Samtgemeinde Neuenkirchen erhebt für die Ferienbetreuung eine Benutzungsgebühr. Sie beträgt je Schulkind und Wochen für

 

07:30 Uhr bis 13:00 Uhr

07:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Das 1. betreute Kind

          37,50 €

         51,10 €

Für ein zweites zeitgleich betreutes Kind

          25,00 €

         34,00 €

Für ein drittes zeitgleich betreutes Kind

          15,00 €

         20,00 €

Ab dem vierten zeitgleich betreuten Kind wird kein weiterer zusätzlicher Betrag erhoben.

Die Zahlungen der Gebühr ist im Voraus, bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Betreuungszeitraumes an die Samtgemeindekasse zu entrichten.

Die Kosten für das Mittagessen sind nicht in der Benutzungsgebühr enthalten und werden von der Samtgemeinde Neuenkirchen in Rechnung gestellt.

Die Heilpädagogische Hilfe Bersenbrück liefert das Mittagessen. Ein Essen kostet 4,40 €

Mit der Anmeldung erkennen die Eltern bzw. Sorgerechtsberechtigten die Ferienbetreuungssatzung und die darin enthaltenen Entgelte an.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Joseph
  • Sachbearbeiter/in Frau Diekmann-Holtkamp