Anmeldung zur Ferienbetreuung
Anmeldung zur Ferienbetreuung
Leistungsbeschreibung
Betreuung der Grundschulkinder in den Schulferien 2026
Das Familienservicebüro organisiert eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder in der Samtgemeinde Neuenkirchen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gleich zu Jahresbeginn zu planen, können Sie Ihr Kind/Ihre Kinder jetzt schon anmelden! Während der Ferienbetreuung bieten geschulte pädagogische MitarbeiterInnen Ihren Kindern ein abwechslungsreiches Programm mit Kreativangeboten und kleinen Ausflügen an.
Die Betreuung wird von Montag bis Freitag an einem zur Verfügung stehenden Grundschulstandort in der Samtgemeinde Neuenkirchen angeboten.
Es stehen alternativ zwei Kernbetreuungszeiten zur Auswahl und die Ferienbetreuung kann nur wochenweise gebucht werden:
Osterferien
- Woche vom 23.03. bis 27.03.2026 (7:30-13:00 Uhr oder 7:30 – 15:00 Uhr) Grundschule Merzen
- Woche vom 30.03. bis 02.04.2026 (7:30-13:00 Uhr oder 7:30 – 15:00 Uhr) Grundschule Merzen
Sommerferien
- Woche vom 02.07.-03.07.2026 (7:30-13:00 Uhr oder 7:30 – 15:00 Uhr) Grundschule Merzen
- Woche vom 06.07.-10.07.2026 (7:30-13:00 Uhr oder 7:30 – 15:00 Uhr) Grundschule Merzen
- Woche vom 13.07.-17.07.2026 (7:30-13:00 Uhr oder 7:30 – 15:00 Uhr) Grundschule Merzen
- Woche vom 03.08.-07.08.2026 (7:30-13:00 Uhr oder 7:30 – 15:00 Uhr) Grundschule Merzen
- Woche vom 10.08.-12.08.2026 (7:30-13:00 Uhr oder 7:30 – 15:00 Uhr) Grundschule Merzen
Herbstferien
- Woche vom 12.10.-16.10.2026 (7:30-13:00 Uhr oder 7:30 – 15:00 Uhr) Grundschule Merzen
- Woche vom 19.10.-23.10.2026 (7:30-13:00 Uhr oder 7:30 – 15:00 Uhr) Grundschule Merzen
Die Anmeldung sollte mindestens sechs Wochen vor Beginn des Betreuungszeitraumes erfolgen.
Abmeldungen sind nur schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes möglich.
Kostenbeitrag
Die Samtgemeinde Neuenkirchen erhebt für die Ferienbetreuung eine Benutzungsgebühr. Sie beträgt je Schulkind und Wochen für
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07:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
07:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
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Das 1. betreute Kind |
37,50 € |
51,10 € |
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Für ein zweites zeitgleich betreutes Kind |
25,00 € |
34,00 € |
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Für ein drittes zeitgleich betreutes Kind |
15,00 € |
20,00 € |
Ab dem vierten zeitgleich betreuten Kind wird kein weiterer zusätzlicher Betrag erhoben.
Die Zahlungen der Gebühr ist im Voraus, bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Betreuungszeitraumes an die Samtgemeindekasse zu entrichten.
Unter bestimmten Vorrausausetzungen kann der Kostenbeitrag für die Ferienbetreuung erlassen werden. Dazu wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an das Familienservicebüro.
Die Kosten für das Mittagessen sind nicht in der Benutzungsgebühr enthalten und werden von der Samtgemeinde Neuenkirchen in Rechnung gestellt.
Die Heilpädagogische Hilfe Bersenbrück liefert das Mittagessen. Ein Essen kostet 4,40 €
Mit der Anmeldung erkennen die Eltern bzw. Sorgerechtsberechtigten die Ferienbetreuungssatzung und die darin enthaltenen Entgelte an.