Erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer
Erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Ihnen zugeteilte Steuer Id-Nr. bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Namensänderung durch eine Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes. Sie finden in der Regel Ihre Id-Nr in den folgenden Dokumenten:
• im Einkommensteuerbescheid oder
• auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Finden Sie Ihre Id-Nr. in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anfordern.
Auf den folgenden Seiten werden Sie auf die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern weitergeleitet. Dort können Sie die erneute Mitteilung Ihrer Id-Nr. beantragen.
• im Einkommensteuerbescheid oder
• auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Finden Sie Ihre Id-Nr. in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anfordern.
Auf den folgenden Seiten werden Sie auf die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern weitergeleitet. Dort können Sie die erneute Mitteilung Ihrer Id-Nr. beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Fragen zur Id-Nr. erhalten Sie hier.
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Zur Beantragung
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