Kita- und Kindertagespflege Platz-Registrierung


Leistungsbeschreibung


Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes.

Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. 

Ein Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten.

Das Kind kann bei einem besonderen Bedarf oder auch ergänzend in Kindertagespflege betreut werden.

Sie möchten Ihr Kind für die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege in der Samtgemeinde Neuenkirchen registrieren? Dann haben Sie online auf unserer Homepage ab dem 1. November 2023 die Möglichkeit, ihre Voranmeldung für Ihre Wunscheinrichtungen abzugeben.

Die Samtgemeinde Neuenkirchen hat ein trägerübergreifendes Online-Portal eingerichtet. Die Reservierungen für alle Betreuungseinrichtungen im Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege werden online über das System erfasst und bearbeitet.

Für die Vergabe von Plätzen spielt das Anmeldedatum keine Rolle, es hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Die Bearbeitung und Zuweisung in den Kitas findet im ersten Quartal des jeweiligen Kalenderjahres statt.

Nach der Eingabe der Registrierungsdaten können Sie bis zu zwei Einrichtungen und die entsprechenden Angebote wählen. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Teilnahme am Mittagessen nicht aufgeführt ist. Die Teilnahme am Mittagessen sowie die Möglichkeiten der Sonderöffnungszeiten können Sie mit den jeweiligen Einrichtungen im Aufnahmegespräch besprechen.

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Frau Mai
  • Sachbearbeiter/in Frau Joseph
  • Sachbearbeiter/in Frau Diekmann-Holtkamp