Leistungsbeschreibung


Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, schriftlich oder per Telefax beantragt werden.
Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:

  • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
  • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
  • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Voraussetzungen


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde.

Im Rahmen der Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 wird es gem. § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)  möglich sein, die Eheurkunde auch von einer anderen als der zuständigen Stelle, in der die Ehe geschlossen wurde, ausstellen zu lassen, sobald die beteiligten Stellen mit einem elektronischen Registerverfahren arbeiten.

Da für die Einführung dieses elektronischen Registerverfahrens vom Gesetzgeber ein Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2013 eingeräumt wurde, wird es flächendeckend spätestens ab 1. Januar 2014 möglich sein, Personenstandsurkunden unabhängig von der Beurkundungszuständigkeit bei der zuständigen Stelle des Wohnsitzes erhalten zu können.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:

  • Personalausweis oder Reisepass

andere Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde

Welche Gebühren fallen an?


Eheurkunde (DIN-A4) EUR 15,00
Eheurkunde  für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
Eheurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) EUR 15,00
Eheurkunde (mehrsprachig) EUR 15,00
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister EUR 15,00
Bescheinigung über die Namensänderung EUR 15,00
Eheurkunde mit Auflösungsvermerk EUR 15,00
Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und Hinweisen EUR 15,00

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde EUR 7,50

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Eheurkunde kann kurzfristig ausgestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?


Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Ferderer