Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Es gibt zwei Formen von Meldebescheinigungen:

Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vorname(n)
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Doktorgrad
  • Geburtstdatum, -ort und ggf. -staat
  • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt-/Nebenwohnung)
Bei der erweiterten Meldebescheinigung zusätzlich einzelne Daten:
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Geschlecht
  • Religion
  • frühere Anschriften
  • aktueller Personalausweis bzw. Reisepass (mit Seriennummern)
  • Familienstand
  • Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Vollmacht wird benötigt, wenn Sie die Meldebescheinigung nicht für sich selbst, Ihren Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Kinder unter 18 Jahre beantragen.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Meldebescheinigung EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
EUR 9,00

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?


Achtung: Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Haarjohann
  • Sachbearbeiter/in Frau Schockmann