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Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Es gibt zwei Formen von Meldebescheinigungen:

Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vorname(n)
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Doktorgrad
  • Geburtstdatum, -ort und ggf. -staat
  • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt-/Nebenwohnung)
Bei der erweiterten Meldebescheinigung zusätzlich einzelne Daten:
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Geschlecht
  • Religion
  • frühere Anschriften
  • aktueller Personalausweis bzw. Reisepass (mit Seriennummern)
  • Familienstand
  • Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Vollmacht wird benötigt, wenn Sie die Meldebescheinigung nicht für sich selbst, Ihren Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Kinder unter 18 Jahre beantragen.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Meldebescheinigung EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
EUR 9,00

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Achtung: Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung.