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Hundesteuer (An-/Abmeldung)
Leistungsbeschreibung
Hinweis zur Hundesteueranmeldung
Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post.
Welche Gebühren fallen an?
50,00 € für den ersten im Haushalt gehaltenen Hund
90,00 € für den zweiten im Haushalt gehaltenen Hund
125,00 € für jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund
625,00 € für jeden gefährlichen im Haushalt gehaltenen Hund
Befreiungen von dieser Steuerpflicht sieht die jeweilige Satzung auf Antrag nur vor
- a) bei Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- b) bei Diensthunden nach ihrem Dienstende
- c) bei Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind.
Zu Beginn eines Jahres ergeht für jeden Steuerpflichtigen der Bescheid über die Hundesteuer für das laufende Jahr. Die festgesetzte Steuer ist immer zum 01.07. des Jahres fällig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Bemerkungen
Neben der Pflicht zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer gibt es weitere gesetzliche Verpflichtungen:
Wer einen Hund halten möchte, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Zudem muss für einenen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden sowie die Nummer des Mikrochips mit dem Angaben zum Hund im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden.