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Hundesteuer (An-/Abmeldung)


Leistungsbeschreibung

Das Halten eines Hundes in den Gemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage unterliegt der Hundesteuer.

Hinweis zur Hundesteueranmeldung

Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post.

Die Hundesteuer beträgt jährlich:
50,00 € für den ersten im Haushalt gehaltenen Hund
90,00 € für den zweiten im Haushalt gehaltenen Hund
125,00 € für jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund
625,00 € für jeden gefährlichen im Haushalt gehaltenen Hund

Befreiungen von dieser Steuerpflicht sieht die jeweilige Satzung auf Antrag nur vor

  1. a) bei Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  2. b) bei Diensthunden nach ihrem Dienstende
  3. c) bei Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind.

Zu Beginn eines Jahres ergeht für jeden Steuerpflichtigen der Bescheid über die Hundesteuer für das laufende Jahr. Die festgesetzte Steuer ist immer zum 01.07. des Jahres fällig.

Wenn Sie einen oder mehrere Hunde anschaffen oder mit einem oder mehreren Hunden zuziehen, müssen Sie diesen Hund bzw. diese Hunde innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden (bzw. bei Abgabe oder Wegzug innheralb von zwei Wochen abmelden). 

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Neben der Pflicht zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer gibt es weitere gesetzliche Verpflichtungen:

Wer einen Hund halten möchte, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Zudem muss für einenen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden sowie die Nummer des Mikrochips mit dem Angaben zum Hund im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden.